Übersichtliche Zusammenfassung zu Versetzungen und Abschlüssen

In der Veränderungsordnung für das laufende Schuljahr ist festgelegt worden, dass

  1. alle Schüler/-innen der Klassen 6 – 8 automatisch in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden, auch wenn sie die üblichen Bedingungen NICHT erfüllen. (Klasse 5 wird im Rahmen der Erprobungsstufe immer in die Klasse 6 überführt.)
  2. Schüler/-innen der Klasse 9 müssen dagegen die Bedingungen der Versetzung erfüllen! Da Ihr hier die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe erhaltet, legt das Land die Regeln strenger aus. ABER: Wenn Ihr mehr Defizite als erlaubt eingesammelt habt, dürft Ihr in diesem Jahr einmalig auch mehrere Nachprüfungen in den verschiedenen Fächern ablegen.
  3. Am Ende der Jahrgangsstufe EF werden alle Schüler in die Q1 versetzt – ABER: wenn die Bedingungen für eine reguläre Versetzung NICHT erfüllt sind, erhaltet Ihr NICHT den Schulabschluss der „Mittleren Reife“.
  4. Schüler/-innen dürfen aber freiwillig ein Jahr wiederholen, das nicht auf die Gesamtverweildauer angerechnet wird.

Hier eine dringende Empfehlung: In den meisten Fällen fallen schlechte Noten nicht vom Himmel und werden Schüler/-innen bei uns nicht versetzt, wenn die Lücken in mehreren Fächern wirklich groß sind. Aus der Erfahrung heraus wissen wir, dass wir Euch nicht helfen, wenn wir Euch in die nächste Stufe übergehen lassen. Die Lücken schließen sich nicht „über den Sommer“ von allein, in vielen Fällen wird der nächste Jahrgang endgültig zur Falle.

Daher: Schüler/-innen, die mit mehreren mangelhaften oder ungenügenden Noten nicht versetzt wären oder mit nur 2 mangelhaften Noten zum zweiten Mal nicht versetzt wären, sollten UNBEDINGT das Gespräch mit dem Klassenlehrer wegen einer Wiederholung der Jahrgangsstufe suchen und selbst einen Schulformwechsel keinesfalls ausschließen!