Die Anmeldungen für das neue Schuljahr finden vom 06.02. bis zum 03.03.2023 statt
Sie können ab sofort einen Termin für ein Anmeldegespräch gemeinsam mit Ihrem Kind vereinbaren.
Sie benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Ausgefüllte Anmeldung
- Original Anmeldebogen der Grundschule mit Stempel
- Originalzeugnis mit Übergangsempfehlung der Grundschule (Klasse 4, 1. Halbjahr)
- Geburtsurkunde
- Nachweis über die Masernimpfung
- Passfoto
Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung und zur Beratung
Wenn Beratungsbedarf besteht:
Bei eingeschränkter gymnasialer oder Realschuleignung oder anderweitigem Beratungsbedarf beim Übergang von der Grundschule zum Gymnasium bitten wir um Vereinbarung eines Beratungstermins, möglichst vor dem 06.02.2023. Für diese Beratungstermine bringen Sie bitte alle notwendigen Unterlagen und Zeugnisse Ihres Kindes mit. Vereinbarung eines Termins unter: 0241-503962
Sind Beratungstermine auch Anmeldetermine?
Die Beratungstermine vor dem 06.02.2023 sind keine Anmeldetermine. Sie ersetzen die eigentliche Anmeldung im Anmeldezeitraum nicht. Selbstverständlich ist es den Gymnasien Aachens und somit auch dem Geschwister-Scholl-Gymnasium erlaubt, Beratungstermine und Anmeldungen gemeinsam zwischen dem 06.02. und dem 03.03.2023 zu vereinbaren. Es sei an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen, dass die Beratungstermine sehr zeitaufwändig sind, weshalb wir einen Extratermin vor dem 06.02.23 bevorzugen. Das eigentliche Anmeldegespräch nach dem 06.02. wird sodann auch im Wesentlichen mit Ihrem Kind geführt.
Auch können wir zu einem Beratungsgespräch vor dem 06.02. keine Zusage zur Aufnahme geben oder eine Ablehnung aussprechen.
Gelten diese Regelungen an allen Gymnasien?
Ja, die beschriebenen Regelungen sind gültig für alle städtischen Aachener Gymnasien.
Gibt es ein Anrecht auf einen gymnasialen Schulplatz?
Grundsätzlich haben Sie als Eltern völlig unabhängig von der Schulformempfehlung der Grundschulen das Recht, Ihr Kind an einem Gymnasium anzumelden. Ihrem Kind steht rechtlich ein Gymnasialplatz zu. Ein Anrecht auf ein bestimmtes Gymnasium haben Sie aber nicht.
Bei Anmeldeüberhängen entscheidet das Losverfahren. Entscheidend sind Kriterien wie Geschwisterkinder oder Einzugsgebiet. Bei Nicht-Aufnahme haben Sie dennoch die Möglichkeit Ihr Kind an einem anderen Gymnasium anzumelden – auch nach dem offiziellen Anmeldezeitraum.
Alle öffentlichen Gymnasien unterliegen ausdrücklich diesen Regelungen ohne Ausnahme.
Macht es Sinn in jedem Fall das Anrecht auf einen gymnasialen Schulplatz in Anspruch zu nehmen?
Wie alle Gymnasien bieten auch wir spezielle Beratungstermine bereits vor der Anmeldezeit an. Diese Beratungstermine sind für Ihre Entscheidung sehr wichtig. Die Schulleitung nimmt sich für diese Beratung sehr viel Zeit, um Ihr Kind und seine schulische Entwicklung kennen zu lernen. Die Schulformempfehlung der Grundschule spielt dabei auch eine Rolle, jedoch verfügen wir als Schulleitung über eine Fülle von Erfahrungen, wie es in den Klassen 5 und 6 weiter gehen kann. Ziel der Beratung ist es, gemeinsam mit Ihnen, die richtige Schulform für Ihr Kind zu finden.
Welchen Vorteil bietet ein frühes Beratungsgespräch?
Ein frühes Beratungsgespräch bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie noch während der Anmeldezeit der Gesamtschulen sicher sein können, dass Ihr Kind gymnasial geeignet ist und dadurch die richtige Entscheidung für die Schullaufbahn Ihres Kind treffen können.